„Alle 30 Sekunden ein Wasserschaden in Deutschland!“

(Quelle: Gesamtverband der Versicherer)

Was nun? Wir möchten Ihnen im Folgenden einige wichtige Fragen beantworten:

1. Kann ich mir den Trocknungs- oder Sanierungsbetrieb aussuchen?

Sie sind der Auftraggeber, nicht die Versicherungsgesellschaft. Demnach müssen Sie nicht den von der Versicherung vorgeschlagenen Fachbetrieb beauftragen. Allerdings hat die Versicherung meistens Erfahrungen mit den Betrieben und kann eine Empfehlung aussprechen. Freigegeben wird das von dem Fachbetrieb erstellte Angebot von der Versicherung, wenn die aufgeführten Arbeiten und auch die Angebotssumme schlüssig sind.

2. Wird der Schaden von der Versicherungsgesellschaft überprüft?

Ja. Ab einer je nach Versicherungsgesellschaft abhängigen Schadensumme wird sich ein von der Versicherung beauftragter Sachverständiger oder Schadenregulierer den Schaden vor Ort ansehen und bewerten. Bei der Bewertung werden schon mögliche Sanierungsmaßnahmen berücksichtigt. In Abhängigkeit des Schadens ist leider nicht jede gewählte Sanierungsmaßnahme zielführend oder entspricht den Vorgaben des Umweltbundesamts.

3. Kann jeder Wasserschaden getrocknet werden?

Nein. Zum einen ist es abhängig von der Art des Wassers, das den Schaden verursacht hat. Wenn es Schwarzwasser (fäkalhaltiges Abwasser) ist, ist eine Trocknung nicht zielführend, da durch den Eintrag gesundheitsgefährdende Bakterien und Viren in die Bausubstanz (meistens Fußbodenaufbau) eingebracht werden. Auch, wenn der Schaden getrocknet werden würde, wären die Bakterien und Viren gesundheitsgefährdend und es würde ein stark unangenehmer Geruch verbleiben. Bei einem Fäkalwasserschaden ist das freie Wasser durch einen Fachbetrieb abzusaugen und alle betroffenen Metarialien, wie z.B. Estrich und Estrichdämmschicht auszubauen. Angrenzende Wände sind abzuschleifen oder auszubauen. Anschließend ist eine zweifache Desinfektion der Bakterien und Viren auszuführen.

Bei einem Leitungswasserschaden mit Frischwasser kann getrocknet werden, wenn es ein einmaliges Schadensereignis ist, leicht zu trocknende Baustoffe sind und die Trocknung nach Schadeneintritt innerhalb von vier Wochen vollständig abgeschloßen ist. Wenn die Trocknung nicht innerhalb dieser Zeit abgeschloßen ist, ist eine Probe aus der Estrichdämmschicht zu entnehmen und im Labor auf Schimmelpilze und Bakterien zu beproben. Falls Schimmelpilze und/oder Bakterien vorhanden sein sollten, ist der betroffene Fußbodenaufbau zurückzubauen. Gipskartonwände oder -decken sind nicht sanierbar und demnach bei jedem Wasserschaden oder Schimmelpilzbefall auszubauen. 

Der Fußbodenaufbau ist auch zurückzubauen, wenn eine Trocknung aus technischen oder ökonomischen Gründen nicht zu vertreten ist. Dies ist der Fall, wenn in dem Fußbodenaufbau mit schwimmenden Estrich z.B. Zellulosefasern oder künstliche Mineralfasern als Dämmung verbaut sind. Bei Holzbalkendecken mit Einschüben kann Sand, Lehm, Stroh oder Perlite vorhanden sein, auch hier ist eine Trocknung nicht möglich. Ein durchfeuchteter Verdundestrich ist aus ökonomischen Gründen nicht zu trocknen und auszubauen.

Wie weiter der Rückbau erfolgen muss und welche Bereiche betroffen sind, ist durch einen Sachverständigen zu klären.

4. Welchen Anspruch habe ich bei einem Wasserschaden?

Die Details sind abhängig von der Versicherung. Grundsätzlich habe Sie einen Anspruch auf einen Zustand wie vor Schadeneintritt, in gleicher Art und Güte. Dies bedeutet, dass Sie durch die Sanierung keinen vorher nicht vorhandenen Luxus erwarten können – es wird so wiederhergestellt, wie es vorher war. Es bedeutet aber auch, dass Sie nicht mit Schimmelpilzen im Fußbodenaufbau leben müssen – diese waren wahrscheinlich vor dem Schadeneintritt nicht da. Eine Biozidbehandlung – oft auch Fluten genannt – von Fußbodenaufbauten trägt dazu bei, dass der vorhandene Schimmelpilz eventuell inaktiv wird aber immer noch vorhanden ist. Auch inaktive Sporen sind lungengängig und können Mykotoxine enthalten und gesundheitsschädlich sein. Hinzu kommt die Chemie, die in Ihren Fußbodenaufbau gepumpt wird – diese war vorher auch nicht da.

5. Ist eine Biozidbehandlung sinnvoll / nötig?

Eine Biozidbehandlung (fälschlicherweise oft Desinfektion genannt) ist bei einer Wasserschadensanierung mit Schimmelbefall nicht zielführend. Maximal unterbinden die Biozide das Wachstum von Schimmelpilzen vorrübergehend. Sobald die inaktiven Sporen wieder ausreichend Feuchtigkeit erhalten, beginnt das Wachstum erneut. Bei einer Sanierungskontrolle mit Freimessung werden alle Schimmelpilzsporen erfasst, aktive und inaktive. Bei einer Biozidbehandlung lösen sich die Sporen nicht auf.

Zurzeit (Stand 09/2022) ist kein Biozid für die Entfernung von Schimmelbefall auf Baumaterialien zugelassen.

6. Was ist eine Feinreinigung?

Eine Feinreinigung ist bei der Sanierung eines großen Schimmelbefalls (> 0,5 m² Biomasse) zwingend erforderlich. Bei einem älteren Wasserschaden (siehe Frage 3) ist mit einem großen Schimmelbefall zu rechnen.

Bei einer Feinreingung nach einer Wasserschadensanierung mit Schimmelbefall (oder allgemeiner Schimmelsanierung) ist das Ziel, dass der Sanierungsbereich staubfrei ist. Eine Baustellenreinigung ist keine Feinreinigung!

Der Hintergrund der Feinreinigung ist, dass Schimmelpilzsporen luftgetragen und staubgebunden sind. Sobald bei der Sanierungskontrolle Staub vorgefunden wird, kann die Sanierungskontrolle abgebrochen werden. In diesem Staub und auch in der Raumluft würden erhöhte Sporenkonzentrationen nachgewiesen werden.

Erst nach positvem Ergebnis der Sanierungskontrolle können Abschottungen entfernt und der Wiederaufbau begonnen werden.

Grundsätzlich ist eine Wasserschaden- und/oder Schimmelpilzsanierung von einem Fachbetrieb auszuführen, der mit solchen Sanierungen Erfahrungen hat. Auch hier ist ein Sanierungskonzept von einem Sachverständigen nach Begutachtung des Schadens zu erstellen. Gerade bei älteren Gebäuden sind oft mehrere verschiedene Schadstoffe verbaut, die bei der Sanierung berücksichtigt werden müssen. Eine Gesamtbetrachtung kann meistens nur von einem fachkundigen Gutachter erfolgen.

 

Wasserschaden Sachverständiger mit objektiver Einschätzung

Wasserschäden können für Immobilieneigentümer und Mieter gleichermaßen eine große Herausforderung darstellen. Sie können nicht nur erhebliche finanzielle Belastungen verursachen, sondern auch zu strukturellen Schäden führen, die die Sicherheit und den Wert des Gebäudes beeinträchtigen können. In solchen Fällen ist es unerlässlich, die Dienste eines erfahrenen Wasserschaden Sachverständigen in Anspruch zu nehmen. Wir als Expertenbieten Fachwissen und objektive Bewertungen, um Ihnen bei der Schadensbewertung und Schadensregulierung zu helfen.

Die Rolle des Wasserschaden Sachverständigen

Wir als Wasserschaden Sachverständiger sind Fachleute mit fundiertem Wissen und Erfahrung im Bereich der Schadensbewertung, insbesondere im Zusammenhang mit Wasserschäden. Unsere Aufgabe besteht darin, den Umfang des Schadens zu ermitteln, die Ursache des Wassereintritts zu identifizieren und eine genaue Bewertung der entstandenen Kosten vorzunehmen. Wir als Sachverständige arbeiten unabhängig und objektiv, um Ihnen eine fundierte Grundlage für die Verhandlungen mit Versicherungsunternehmen, Bauunternehmen oder anderen Parteien zu bieten.

Bei der Schadensbewertung führen wir als Wasserschaden Sachverständiger eine gründliche Untersuchung des betroffenen Bereichs durch. Dabei analysieren wir die strukturellen Schäden, überprüfen die Wasserquellen und untersuchen mögliche Auswirkungen auf die umliegenden Bereiche. Anhand dieser Informationen erstellen wir ein umfassendes Gutachten, das eine genaue Bewertung des Schadens liefert und Sie bei der Entscheidungsfindung unterstützt. In der Folge kümmern wir uns auch um die Erstellung eines Sanierungskonzeptes und führen die Sanierungskontrolle durch.

Vorteile der Zusammenarbeit mit einem Wasserschaden Sachverständigen

Die Zusammenarbeit mit einem Wasserschaden Sachverständigen bringt mehrere Vorteile mit sich. Erstens erhalten Sie eine unabhängige und objektive Bewertung des Schadens. Dies hilft Ihnen, eine faire Entschädigung von Versicherungsunternehmen oder anderen Parteien zu erhalten. Zweitens bietet der Sachverständige Fachkenntnisse und Erfahrung, die für eine genaue Schadensbewertung unerlässlich sind. Dadurch können Sie sicher sein, dass keine Aspekte des Schadens übersehen werden. Ein weiterer Vorteil der Zusammenarbeit mit einem Wasserschaden Sachverständigen ist die Zeit- und Kostenersparnis. Durch seine Expertise kann der Sachverständige den Schaden schnell und effizient bewerten. Dies ermöglicht eine zügige Abwicklung von Versicherungsansprüchen oder Reparaturmaßnahmen. Nehmen Sie am besten noch heute Kontakt zu uns auf, wenn auch wir für Sie tätig werden dürfen. Wir als Wasserschaden Sachverständiger kümmern uns schnell und zuverlässig um Ihr Anliegen und können Ihnen auch bei der fachgerechten Sanierung in Bezug auf Schadstoffe weiterhelfen.