Ein fachliche Feinreinigung nach einer Sanierung im Innenraum ist zwangsläufig erforderlich, wenn bei einer Schimmelsanierung ein großer Schaden saniert wurde. Bei einer Asbestsanierung oder Sanierung nach Fäkalwasserschaden dagegen ist immer eine Feinreinigung erforderlich.

Eine Bauendreinigung ist keine fachliche Feinreinigung!

Fachbetriebe sind geschult und in der Lage eine Feinreinigung zu planen und auszuführen. Durch eine nicht fachlich geplante oder ausgeführte Feinreinigung können angrenzende Räume kontaminiert und Bewohner gesundheitlich gefährdet werden. Auf dieser Seite wird nur grob das Thema Feinreinigung erwähnt. Eine fachliche Feinreinigung kann nicht an der YouTube-Universität erlernt werden. Es bedarf ausführlicher Erfahrung und explizite Fachkenntnisse.

Grundsätzlich findet eine Sanierung im Innenraum in einem abgeschotteten Bereich statt. Dies bedeutet, dass der Sanierungsbereich luftdicht von den angrenzenden Räumen abgeschottet ist und eine kontrollierte Luftführung mit Unterdruckhaltung und Luftreinigung aktiv ist. Diese Maßnahmen sind in dem Sanierungskonzept zu berücksichtigen.

Das Ziel einer Feinreinigung nach einer Sanierung ist ein nahezu staubfreier Sanierungsbereich. Bei einer Schimmel- oder Asbestsanierung kann auch bei Einhaltung aller Schutzmaßnahmen nicht verhindert werden, dass schimmelbelastete Stäube oder Fasern freigesetzt werden. Diese legen sich auf allen Oberflächen ab und können gesundheitsgefährdend sein. Durch die Feinreinigung werden die Schimmelbestandteile und Fasern von den Oberflächen (Fußboden, Wände, Decke, Möbel, etc.) entfernt.

Das Ziel einer Feinreinigung nach einer Schimmelsanierung ist in dem WTA-Merkblatt 4-12 geregelt. Bei einer Sanierung nach einem Fäkalwasserschaden ist zuzüglich der „VDB-Leitfaden zur Beurteilung und Sanierung von Fäkalschäden in Gebäuden“ zu Rate zu ziehen. Bei der Sanierung von asbesthaltigen Baustoffen im Innenraum ist die VDI 3492 maßgeblich. Dies dürfen ausschließlich zugelassene Fachbetriebe ausführen.

Der Erfolg einer Feinreinigung ist durch eine Sanierungskontrolle zu bestätigen.