Eine Sanierungskontrolle dient dem, was der Name schon sagt – sie soll eine Sanierung kontrollieren. Sie ist wichtig, um festzustellen, ob gesundheitsgefährdende Stoffe im Zuge der Sanierung fachgerecht entfernt wurden und demnach keine Gefährdung für die Bewohner und/oder für die nachfolgenden Gewerke besteht.

Bei einer Sanierungskontrolle wird als erstes kontrolliert, ob die betreffenden Bereiche oder Bauteile entsprechend dem Sanierungskonzept entfernt wurden. Hierbei wird auch kontrolliert, ob eine fachliche Feinreingung ausgeführt wurde und ob noch Staub in dem Sanierungsbereich vorhanden ist. Erst dann werden die jeweils notwendigen Proben genommen. Dies sind überwiegend Raumluftanalysen mit der Beprobung auf die jeweiligen Schadstoffe.

Nur wenn ein erfolgreiches Ergebnis vorliegt kann die Abschottung abgebaut und der Sanierungsbereich freigegeben werden.

Unterschiedliche Sanierungen = unterschiedliche Regelwerke!

Bei der Sanierung von asbestbelasteten Bauteilen im Innenraum ist die VDI 3492 maßgeblich, bei einer Schimmelpilzsanierung ist es das WTA-Merkblatt 4-12 und bei der Sanierung von Fäkalwasserschäden ist der „VDB-Leitfaden zur Beurteilung und Sanierung von Fäkalschäden in Gebäuden“ die Basis einer Sanierungskontrolle.

Bei vielen weiteren Schadstoffen gibt es noch viele weitere Regelwerke, die für die jeweilige Sanierungskontrolle eine Basis bilden. Alle Regelwerke hier aufzuführen würde den Rahmen sprengen ;-).

Grundsätzlich ist zu sagen, dass nach einer Feinreinigung ein nahezu staubfreier Sanierungsbereich vorhanden sein soll.