Ein Sanierungskonzept dient dem fachgerechten Ablauf einer Sanierung und hat das Ziel, dass nach der Sanierung das vor Beginn der Sanierung definierte Sanierungsziel erreicht wird und keine Schadstoffe oder Schimmelpilzsporen oberhalb der Grenz- und Richtwerte in dem Sanierungsbereich nachweisbar sind.

Bei einer Schimmelsanierung ist ein Sanierungskonzept erforderlich, wenn ein großer Schimmelpilzschaden (> 0,5 m², siehe Schimmelpilze) saniert werden soll.

Der Inhalt eines Sanierungskonzepts muss mindestens folgende Punkte betreffen:

  • Datum des Schadeneintritts bzw. -feststellung
  • Ursache des Schadens
  • Gegebenenfalls Sofortmaßnahmen, wenn die Sanierung nicht umgehend begonnen werden kann
  • Schadenumfang (betroffene Fläche und Bauteile, Nutzungsklasse, größe des Schadens, Kategorie, etc.)
  • weitere Baujahr und Bautyp bedingte Schadstoffe
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Abschottungen und Schleusen
  • Detaillierte Arbeitsschritte der Sanierung (Rückbau des betroffenem Materials)
  • Kontrollierte Luftführung
  • gegebenenfalls Trocknung feuchter Bausubstanz
  • Feinreinigung
  • Sanierungskontrolle

Mit dem Sanierungskonzept kann der Sanierungsbetrieb die Sanierung ausführen und hat einen „Leitfaden“ zur Hand.

Anhand der obigen Punkte ist zu erkennen, dass ein Sanierungskonzept nur von einem fachkundigen Sachverständigen erstellt werden kann, der die Sanierung auch begleiten und im Anschluss kontrollieren kann.