Dieser Wasserschaden hatte lange Zeit zu wirken, dadurch war in dem Fußbodenaufbau ein Schimmelpilzwachstum nachweisbar und der Estrich musste mit der Dämmung zurückgebaut werden. Wenn ein einmaliger Wasserschaden innerhalb von 4 Wochen nicht fachgerecht technisch getrocknet wird, müssen Proben aus der Estrichdämmschicht entnommen werden. Sind Schimmelpilze oder Bakterien nachweisbar, muss der Fußbodenaufbau entfernt werden. Bei einem Schaden durch fäkalhaltiges Abwasser ist eine Tocknung nicht zielführend und der Fußbodenaufbau kann ohne Beprobung entfernt werden.

Auftrag:

  • Feststellung des Schadensausmaßes
  • Erstellen eines Sanierungskonzepts
  • Begleiten der Sanierung
  • Sanierungskontrolle