In dieser Kleingartenkolonie hat der Eigentümer dieser Parzelle einen Handwerker über ein bekanntes Handwerkerportal mit dem Rückbau der Laube beauftragt. Leider hatte der Handwerker nicht die nötige Qualifikation um mit asbesthaltigen Baustoffen zu arbeiten. Auch hier hat die Polizei die Baustelle stillgelegt. Ein Sanierungsfachbetrieb hat die Arbeiten übernommen und alles fachgerecht entfernt, ohne dritte zu gefährden. Der Handwerker und der Auftraggeber (Eigentümer) mussten eine mittlere 4-Stellige Summe an Strafe zahlen. Der Handwerker, weil er nicht die Qualifikation für Asbestsanierungen hatte und der Auftraggeber, weil er sich nicht von der Qualifikation des Handwerkers überzeugt hat.

Auftrag:

  • Feststellung des Schadensausmaßes
  • Erstellen eines Sanierungskonzepts
  • Begleiten der Sanierung
  • Sanierungskontrolle