Die überarbeitete Gefahrstoffverordnung liegt als Referentenentwurf vor.

Das bedeutet, dass einige wichtige Änderungen zur Prüfung beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorliegen. Es kann davon ausgegangen werden, dass diese Änderungen verabschiedet werden.

Welche wichtige Änderungen sind es? Wir möchten in Sachen Asbest auf eine sehr wichtige Änderung eingehen:

Alle Gebäude, die vor dem 31.10.1993 erstellt oder saniert wurden, sind als potentiell asbesthaltig einzustufen.

Was bedeutet das? Das bedeutet, dass jeder Eigentümer von einem Haus oder Objekt nachweisen muss, dass das Objekt nicht asbesthaltig ist. Ok aber wie geht das? Eine glaubhafte Versicherung ist leider nicht ausreichend. Da in über 3.000 Produkten Asbest verwendet wurde ist der Nachweis meiner Meinung nach nur über die Beprobung einzelner Baustoffe zu führen. Hierfür ist allerdings eine Vielzahl an Materialproben zu nehmen. Durch die labortechnische Analyse kann dann belegt werden, ob und in welchen Matrialien Asbest vorhanden ist.

Warum ist das wichtig? Wenn der Eigentümer alleine in dem Objekt lebt kann er machen, was er will – solange er keine Dritten gefährdet. Wichtig wird es, wenn in dem Objekt Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten ausgeführt werden sollen. Wenn z. B. in der Spachtelmasse Asbest vorhanden ist, werden diese Fasern bei dem Entfernen einer Tapete wahrscheinlich freigesetzt und der Handwerker atmet sie ein und wird einer Gesundheitsgefahr ausgesetzt. Ein weiteres Beispiel ist das Entfernen eines asbesthaltigen Bodenbelags. Auch hier werden bei dem Entfernen des Belags Fasern freigesetzt und eingeatmet – von wem auch immer. Genauso wie bei dem Schlitzen neuer Kabelleitungen in asbesthaltiger Spachtelmasse oder Fliesenkleber.

Warum wird die Gefahrstoffverordnung geändert? Ganz einfach: Trotz dem Verbot von vor 29 Jahren sterben in Deutschland immer noch ca. 1.500 Menschen jedes Jahr durch Asbest. Viele Menschen und vor allem Handwerker sind sich dieser Gefahr nicht bewusst und sind zum Teil enormen Expositionen ausgesetzt. Nicht nur, dass diese Handwerker sehr wahrscheinlich in 30 Jahren die gesundheitlichen Folgen erfahren, sie nehmen die gefährlichen Fasern mit der Arbeitskleidung auch mit nach Hause und umarmen damit die Kinder oder den/die Partner*in die dann ebenfalls stark gefährdet sind.

Sogar unsere Enkelkinder werden noch mit Asbest zu tun haben. Im Folgenden ein sehr interessanter Beitrag. Nehmen Sie sich die Zeit, es ist sehr beängstigend.

arte: Asbest, eine unendliche Geschichte

Kategorien: Asbest