Asbest ist ein in der Natur vorkommendes, faserförmiges Silikat-Mineral, das eine große Festigkeit besitzt, hitze- und säurebeständig ist. Aufgrund der hohen Gesundheitsgefahr wurde die Verarbeitung und Herstellung von asbesthaltigen Produkten in Deutschland 1993 verboten.

Es sind derzeit über 3.000 Produkte bekannt, in denen Asbest verarbeitet wurde. In der Zeit von 1950 – 1970 wurden in der BRD bis zu 170.000 Tonnen Asbest pro Jahr verarbeitet. Diese Mengen an Asbest sind nicht einfach verschwunden. Im Zuge von Sanierungen wurde ein Teil bereits entfernt, ein sehr großer Teil dieser Altlast ist noch in den Gebäuden verbaut.

Der Rückbau, die Handhabung und die Entsorgung von asbesthaltigen Produkten ist in verschiedenen Verordnungen und Gesetzen geregelt, unter anderem in der Gefahrstoffverordnung.

Die Gefahrstoffverordnung liegt in einer aktuellen Überarbeitung als Referentenentwurf der Bundesregierung vor (Stand 09/2022). In diesem Entwurf ist als wichtige Änderung zu erwähnen, dass alle Gebäude, die vor dem 31.10.1993 erstellt oder saniert wurden, als potentiell asbesthaltig einzustufen sind.

Zitat aus dem Referentenentwurf der Bundesregierung zu der Gefahrstoffverordnung, §5 Absatz 3:

„Wer Tätigkeiten an baulichen oder technischen Anlagen veranlasst, die Gefahrstoffe enthalten können, die durch diese Tätigkeiten freigesetzt werden können und zu besonderen Gesundheitsgefahren führen können, hat besondere Informations- und Mitwirkungspflichten. Zu den Mitwirkungspflichten zählt vor Aufnahme der Tätigkeiten die Erkundung, ob entsprechend der Bau- oder Nutzungsgeschichte des Objekts Gefahrstoffe, insbesondere Asbest, vorhanden oder zu vermuten sind, die durch die Tätigkeiten freigesetzt und zu einer Gefährdung führen können. Das Vorhandensein von Asbest wird in der Regel dann vermutet, wenn der Baubeginn des Objekts vor dem 31. Oktober 1993 liegt. Sind im Abschnitt 2 des Anhangs zu § 1 der Chemikalien-Verbotsverordnung vom 14. Oktober 1993 aufgeführte Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse verbaut, sind die dort jeweils genannten Übergangsfristen für die Vermutung maßgeblich. Die Vermutung, dass aufgrund des Baubeginns Asbest vorhanden ist, kann durch eine weitergehende technische Erkundung widerlegt werden. Alle Erkundungsergebnisse sind vor Beginn der Arbeiten an das beauftragte Unternehmen weiterzugeben.“

Ein kleiner Auszug von asbesthaltigen Produkten:

  • Asbestzementplatten für die Fassade / Dach
  • Fliesenkleber
  • Innenputz
  • Spachtemasse
  • Blumenkästen
  • Lüftungsrohre
  • Kabelkanäle
  • Handschuhe
  • Lack
  • etc.

 

Schnelle Hilfe durch Asbest Gutachter

Asbest, einst weit verbreitet als Baumaterial, stellt nach wie vor eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit dar. Die Identifizierung und korrekte Bewertung von Asbestvorkommen erfordert spezifisches Fachwissen und Erfahrung. In solchen Fällen ist die professionelle Unterstützung eines Asbest Gutachters von großer Bedeutung. Dieser Experte verfügt über das erforderliche Know-how und die objektive Bewertung, um Ihnen bei der sicheren Bewältigung von Asbestvorkommen zu helfen.

 

Was wir als Asbest Gutachter für Sie tun

Wir als Ihr zuverlässiger und kompetenter Asbest Gutachter sorgen für  eine Identifizierung, Bewertung und sichere Handhabung von Asbestvorkommen in Häusern, Fabriken etc. Unsere Hauptaufgabe besteht darin, das Vorhandensein von Asbest in Gebäuden oder Strukturen zu erkennen und das damit verbundene Gesundheitsrisiko zu bewerten. Wir als Asbest Gutachter arbeiten unabhängig und objektiv, um Ihnen eine fundierte Grundlage für Entscheidungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit Asbestvorkommen zu bieten.

Bei der Arbeit eines Asbest Gutachters führt dieser zunächst eine umfassende Inspektion des betroffenen Bereichs durch. Hierbei werden Proben von verdächtigem Material entnommen und in akkreditierten Laboren analysiert, um das Vorhandensein von Asbestfasern zu bestätigen. Basierend auf den Untersuchungsergebnissen erstellt der Gutachter ein detailliertes Gutachten, das eine genaue Bewertung des Asbestvorkommens sowie Empfehlungen für sichere Entfernung oder Abgrenzung des Asbests enthält. Hinzu kommt, dass wir ein Sanierungskonzept erstellen und dieses natürlich auch kontrollieren.

 

Asbest Gutachter – davon profitieren Sie

Warum sollten Sie mit uns als Asbest Gutachter zusammenarbeiten? Hier gibt es mehrere Punkte zu berücksichtigen. Erstens erhalten Sie eine fachkundige und zuverlässige Bewertung des Asbestvorkommens. Dadurch können Sie angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Gesundheit der Bewohner oder Nutzer des Gebäudes zu schützen. Zweitens verfügen wir als Gutachter über das notwendige Fachwissen und die Erfahrung, um Asbestvorkommen effektiv zu bewerten und geeignete Lösungen vorzuschlagen. Dadurch können Sie sicher sein, dass fundierte Entscheidungen getroffen und die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden.

Ein weiterer Vorteil der Zusammenarbeit mit einem Asbest Gutachter ist die rechtliche Absicherung. Asbest ist mit zahlreichen gesetzlichen Vorschriften verbunden, die eingehalten werden müssen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Wir als Gutachter unterstützen Sie bei der Einhaltung dieser Vorschriften und stellen sicher, dass alle erforderlichen Maßnahmen korrekt umgesetzt werden. Geht es um eine Asbest-Bewertung, kommen Sie daher am besten direkt zu uns – wir sind deutschlandweit im Einsatz.